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Informationen zur Niederschlagswassergebühr

Erläuterung von Begriffen, die für die Niederschlagswassergebühr relevant sind:

Niederschlagswassernetz
Zum Niederschlagswassernetz gehören die Kanalisation mit den Regenwasserleitungen und den dazugehörigen Anlagen sowie die offenen und verrohrten Gewässer, die der Ableitung von gesammeltem Oberflächenwasser dienen und die von der Stadtentwässerung Buxtehude unterhalten bzw. genutzt werden.

Versiegelte Fläche
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die versiegelte Fläche werden angerechnet:

Gebührenpflicht
Gebührenpflichtig sind neben Grundstückseigentümern/innen die Nutzer/innen, z. B. die Mieter/innen von Häusern und Wohnungen.

Grundlage für die Ermittlung der versiegelten Flächen
Grundlage sind die der Stadtentwässerung mit dem Fragebogen für die Erfassung von versiegelten Flächen mitgeteilten Angaben.

Soweit der Fragebogen nicht zurückgegeben wurde, wurden die Flächen anhand von Katasterunterlagen geschätzt. Diese Angaben und Auswertungen werden noch soweit erforderlich einer örtlichen Überprüfung unterzogen.

Seit Beendigung der Fragebogenaktion wird bei Neubauten die versiegelte Fläche mit der Entwässerungsgenehmigung und der Gebrauchsabnahme festgestellt. Änderungen des Umfanges der bebauten, überdachten und befestigten Flächen sind der Stadtentwässerung innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtentwässerung Buxtehude unter der Telefonnummer: 0 41 61/ 727 - 284

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